Tippgeber werden und steuerfrei Geld verdienen
Empfehle uns weiter an Eigentümer. Kommt es durch deinen Tipp zu einem Beurkundungstermin, kannst du uns zur Kasse bitten. Freunden, Verwandten und Bekannten helfen und dabei auch noch Geld verdienen. ❗️Achtung: Du gibst Kontaktdaten weiter. Vergewissere dich (am besten schriftlich), dass du die Daten weiterleiten darfst. ❗️ Tippgeberbedingungen
Hattest du bereits Kontakt zum Eigentümer?
Der Eigentümer ist einverstanden, dass du seine Daten an uns weiterleitest?
Trage hier die Kontaktdaten des Eigentümers ein
Stand das Objekt in Vergangenheit zum Verkauf?
Gebe die Postleitzahl vom Objekt an.
Gebe noch DEINE Kontaktdaten an?
Die Datenschutzerkläung und die AGBs sind Teil der Vereinbarung.
Tippgeberbedingungen
Prüfe, ob alle Vorausetzungen erfüllt sind. Gerne kannst du auch uns direkt kontaktieren
Das Objekt darf nicht auf Portalen online sein.
Das Objekt darf auf keines der Onlineplattformen angezeigt werden und sich nicht im Verkaufsprozess befinden.
Tippgeber sein für den Verkauf.
Die Stelle des Tippgebers gilt nur für abgeschlossene Verkäufe Bzw. Notarielle Beurkundungen und ist spätestens zwei Wochen nach Zahlungseingang beim Verkäufer fällig.
Der Verkäufer darf nicht bekannt sein
Dein Tipp darf keinen laufenden Auftrag bei uns haben.
Eigentümer ist über dein Tipp informiert worden.
Der Eigentümer weiß, dass du seine Kontaktdaten weitergeleitet hast und ist damit einverstanden.
Keine Drittgeschäfte
Dein Tipp darf nicht "streuen". Sollten andere Berater oder Makler involviert werden verfällt die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung.
Höhe der Tippgeberprovision
Dein Tipp ist Gold Wert, nicht nur für den Verkäufer, sondern auch für uns: Von 1.000€ bis zu 3.000€, je nach Höhe des beurkundeten Verkaufspreises.